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Gemeindedienste: Gemeindeimmobiliensteuer ICI

Inhalt

Was ist die Gemeindeimmobiliensteuer?

Es handelt sich um eine Gemeindesteuer die im Jahr 1993 mit dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 504/92 entstanden ist. Die Grundlage der Steuer ist der Besitz von Gebäude, Baugründe und landwirtschaftliche Gründe innerhalb dem Staatsterritorium. Der Besitz muss vom Steuerträger mit den diesbezüglichen Formularen an/abgemeldet werden.

In welchen Fällen muss die Mitteilung abgefasst werden?

Die Meldepflicht besteht, wenn einer der folgenden Umstände eingetreten ist:

  • wenn ein Eigentumswechsel erfolgt ist (beispielsweise aufgrund von Kauf, Verkauf, Schenkung, Erbschaft usw.);
  • wenn auf der Liegenschaft eines der folgenden Realrechte eingetragen oder aufgehoben worden ist:
    • Fruchtgenuss: z.B. Eintragung, Verzicht, Beendigung durch Todesfall oder bei Schenkung;
    • Gebrauch oder Wohnrecht: z.B. Ehetrennung oder Scheidung, Ableben des Ehepartners, Erbschaft;
    • Erbpacht;
    • Oberflächenrecht;
  • Leasingsverträge, Konzessionsverträge, Multiwohnungseigentum;
  • wenn die Liegenschaften ihre Eigenschaften verändert haben:
    • landwirtschaftlicher Grund ist Bauland geworden oder umgekehrt;
    • das Bauwerk hat seinen landwirtschaftlichen Charakter verloren; 
    • auf dem Bauland ist ein Bau fertiggestellt worden (oder umgekehrt: der Bau ist Baugrund geworden);
    • in die Gruppe D einstufbare Liegenschaften ohne Katasterwerte;
    • Änderung des Katasterertrages infolge von strukturellen Veränderungen;
    • Wohnungen, die nicht mehr als Hauptwohnung dienen, oder umgekehrt;
    • der Marktwert des Baugrundes hat sich geändert;
    • die Liegenschaften haben das Anrecht auf Befreiung oder Nichtsbesteuerung hinsichtlich der ICI erworben oder verloren.

Hebesätze und Steuerabzüge 2006

Hauptwohnung und 1 Zubehör: 4,0 Promille
alle übrigen Liegenschaften: 4,4 Promille
Steuerabzug für Hauptwohnungen: 413,17 Euro

Vergünstigungen

  • Zubehör: C/6 (ohne Flächenbegränzung) oder C/2 (bis 15 m²): für diese Liegenschaft berechnet man die ICI mit dem 4 pro mille und man setzt jenen Teil des Abzuges ab, der im Zuge der Steuerbemessung für die Hauptwohnung betraglich nicht hat verrechnet werden können;
  • Nutzungsleihe:
    Die in unentgeltliche Nutzungsleihe an Verwandte in gerader Linie und in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad abgetretenen Wohnungen werden den Hauptwohnungen gleichgestellt, wenn der Verwandte dort seinen Wohnsitz aufgeschlagen hat;
  • Liegenschaften im Besitz von Senioren oder Behinderten: als Hauptwohnungen werden jene nicht vermieteten Wohneinheiten angesehen, deren Besitzer oder Fruchtnießer Senioren oder Behinderte sind, welchen ihren Wohnsitz in Alters- oder Pflegeheimen haben. Gegenständliche Regelung ist auf ein Jahr ab dem Datum der Verlegung des Wohnsitzes ins Alters- oder Pflegeheim beschränkt;
  • unbenützbare oder unbewohnbare Gebäude: Die Steuerermäßigung im Ausmaß von 50% wird gewährt ab dem Datum der Vorlage einer Ersatzerklärung bei der Gemeinde gemäß D.P.R. 445/2000 über die Unbenützbarkeit oder Unbewohnbarkeit des Gebäudes.

Baugründe 2006: Zubehörsfläche

Für die Bauparzellen die der Liegenschftssteuer auf Baugründe unterliegen wird die Zubehörsfläche wie folgt festgestellt:

  • Wohnbauzone B: viermal die verbaute Fläche der oberirdischen und kubaturbildenden Gebäude. Die restliche Fläche unterliegt der Liegenschftssteuer.
  • Wohnbauzone C: fünfmal die verbaute Fläche der oberirdischen und kubaturbildenden Gebäude. Die restliche Fläche unterliegt der Liegenschftssteuer.

Die Wohnbauzonen mit einem Durchführungsplan sind von diesen zwei Kategorien ausgeschlossen. Als Bemessungsgrundlage gilt das Volumen, welches in der Zone verbaut werden kann.

Baugründe 2006 - Handelswerte 

Gemeindeausschussbeschluss Nr. 843 vom 14.12.2004:

1. Zone

Gries, Meranerstraße,
Theissbrücke, Ultnerkreuzung

212,00 Euro/m³

2. Zone

Vill/Meranerstraße

178,00 Euro/m³

3. Zone

Falschauerdamm (orographisch rechte Seite)
Kreuzkirche

198,00 Euro/m³

4. Zone

Kreuzkirche, Tribusplatz

158,00 Euro/m³

5. Zone

Niederlana, St. Agatha

133,00 Euro/m³

6. Zone

Völlan

133,00 Euro/m³

Gewerbegebiet

Lana

198,00 Euro/m²

Gewerbegebiet

Völlan

158,00 Euro/m²

Gewerbegebiet

Pawigl

79,00 Euro/m²


Wie erfolgt die Einzahlung?

Die Einzahlung erfolgt in zwei Raten:

  • 1. Rate: innerhalb 30. Juni sind 100% der für das erste Halbjahr geschuldeten Steuer zu entrichten;
  • 2. Rate: zwischen dem 1. und 20. Dezember ist die Differenzzahlung der für das gesamte Jahr geschuldeten Steuer zu entrichten.

Beide Raten werden mit den für das laufende Jahr beschlossenen Hebesätzen und Freibeträgen berechnet.

Die Einzahlungen können mit den eigens dafür vorgesehenen Erlagscheinen bei der Steuereinhebestelle, sowie bei allen Postämtern auf das Kontokorrent Nr. 166397 lautend auf: "Konz. Abgabeneinzugsdienst Prov.Bz ICI" vorgenommen werden.

Für weitere Informationen:

Dr. Andrea Corrà

Tel.: 0473 567734

Fax: 0473-567777

E-Mail: andrea.corra@gemeinde-lana.bz.it

Giorgia Tonin

Tel.: 0473-567734

Fax: 0473-567777

E-Mail: giorgia.tonin@gemeinde-lana.bz.it

Nützliche Formulare:

Word Dokunent ICI: Allgemeine Infos (58.50 KB)

Word Dokunent ICI: Ansuche um Rückerstattung (85.00 KB)

Word Dokunent ICI: auf Baugründe - Festlegung des Handelswertes der Grundstü... (62.00 KB)

Word Dokunent ICI: Erklärung für das Jahr 2009 (631.61 KB)

Word Dokunent ICI: Genehmigung der Abänderungen und Ergänzungen der Gemeinde... (87.00 KB)

Word Dokunent ICI: Genehmigung der Abänderungen und Ergänzungen der Gemeinde... (81.50 KB)

Word Dokunent ICI: Hebesätze und Freibeträge (80.50 KB)

Word Dokunent ICI: Mitteilung Zubehöre (51.50 KB)

Word Dokunent ICI: Nutzungsleihe erhalten (83.50 KB)

Word Dokunent ICI: Verordnung 2002 (70.50 KB)

Word Dokunent ICI: Verordnung 2003 (83.50 KB)

Word Dokunent ICI: Verordnung 2005 (74.00 KB)

Word Dokunent ICI: Verordnung 2006 (85.50 KB)

Word Dokunent ICI: Verordnung 2007 (102.00 KB)

Word Dokunent ICI: Verordnung ab 2008 (99.00 KB)

Word Dokunent ICI: Zubehöhre ICI Formular (49.00 KB)

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