Die private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen gilt für Personen, welche in einem Gebäude, das nicht als Betriebsstätte eingestuft ist, in höchstens sechs Zimmern oder vier möblierten Wohnungen Beherbergung und die üblichen mit der Unterkunft zusammenhängenden Dienstleistungen anbieten.
Unterlagen:
- Meldung der Tätigkeit an den Bürgermeister mit Angabe der Personalien, Anzahl und Standort der Räume und Bettenanzahl
- genehmigter Plan der Betriebsräume und Kopie der Benützungsgenehmigung
- Nachweis über die Verfügbarkeit der Räumlichkeiten (Miet-, Pacht-, Kaufvertrag)
- hygienisch-sanitäres Gutachten des Amtsarztes bzw. Meldung zum Tätigkeitsbeginn Registrierung der Lebensmittelbetriebe
- Ansuchen zur Einstufung
- Erhebungsformular zur Einstufung
- Verweis auf Gesetzesbestimmungen:
L.G. Nr.12 vom 11.05.1995
D.LH. Nr. 32 vom 27.08.1996
Für weitere Informationen:
LIZENZAMT: Private Vermietung: Erhebungsformular zur Einstufun... (152.96 KB)
LIZENZAMT: Private Vermietung: Meldung Beherbergung von Gästen... (139.00 KB)
Meldung Zimmervermietung (38.71 KB)
Private Vermietung: Ansuchen um Einstufung der Privatvermieter... (8.77 KB)
Private Vermietung: Meldung über den Beginn der Verabreichung ... (32.94 KB)



