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Gemeindedienste: Reisepass

Der Reisepass wird Bürgern, die in Südtirol ansässig sind, von der Quästur in Bozen ausgestellt. Im Ausland wird der Pass von der italienischen Botschaft oder dem Konsulat ausgestellt. Der Antrag um Ausstellung des Reisepasses wird im Meldeamt eingebracht, welches den Antrag, versehen mit den erforderlichen Unterlagen, an die Quästur weiterleitet. Der Reisepass kann dann in etwa 3 Wochen im Meldeamt abgeholt werden. Der Reisepass kann aber auch direkt bei der Quästur in Bozen beantragt werden.
Reisepässe, die nach dem 4. Februar 2003 ausgestellt werden, haben in der Regel eine Gültigkeit von 10 Jahren. Reisepässe, mit einer Laufzeit von weniger als 10 Jahren, können auch vor deren Verfallstermin um einen Zeitraum verlängert werden, der 10 Jahre ab Ausstellung des Reisepasses nicht überschreiten darf. Für diesen Fall ist es nicht mehr notwendig, den Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft, den Familienstand, sowie die Unbedenklichkeitserklärungen und die anderen vom Gesetz vorgeschriebenen Zustimmungen nachzuweisen. Nach 10 Jahren ist ein neuer Reisepass zu beantragen. Der Reisepass berechtigt zur Ausreise in alle Länder, deren Regierungen von der italienischen Regierung anerkannt sind.

Der Reisepass kann an alle italienischen Staatsbürger erlassen werden, sofern keine Hinderungsgründe laut Art. 3 des Passgesetzes vorliegen und sie das 10. Lebensjahr vollendet haben. Kinder unter 10 Jahren können den Reisepass erhalten, wenn die Einwilligung der Eltern oder des Vormundes vorliegt. Sie dürfen aber nur in Begleitung der Eltern oder einer anderen angegebenen Begleitperson die Grenze überschreiten.

Minderjährige und Entmündigte benötigen für die Ausstellung des Reisepasses der Einwilligung der Eltern oder des Vormundes. Kinder unter 16 Jahren können auch in den Reispass eines Elternteiles eingetragen werden, sofern der andere Elternteil seine Einwilligung erteilt. Hierfür müssen 2 identische Fotografien vorgelegt werden, sofern das Kind 10 Jahre überschritten hat.

Antragsteller mit minderjährigen Kindern müssen für die Ausstellung des Reisepasses die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils bzw. des Vormundschaftsgerichtes vorweisen.

Für die Ausstellung des Reisepasses müssen 2 aktuelle und identische Lichtbilder auf weißem Hintergrund mitgebracht werden. Bei Verlängerung bzw. Erneuerung ist der alte Reisepass oder die Verlustanzeige bei der Polizei vorzulegen. Außerdem sind für die Erstausstellung eine Reisepassmarke in der Höhe von Euro 40,29.- und der Beleg für die Post-Einzahlung von Euro 44,66.- auf das Konto Nr. 67422808 lautend auf "Ministero dell'Economia e Finanze - Dipartimento del Tesoro", mit Einzahlungsgrund "importo per il rilascio del passaporto elettronico" (für Ausstellung des elektronischen Reisepasses) notwendig.

Die Benutzung des Reisepasses für Reisen ins Ausland unterliegt einer jährlichen Gebrauchssteuer von Euro 40,29.-. Diese wird in Form einer Passmarke entrichtet, die in allen Postämtern erhältlich ist und dort auch entwertet werden kann. Für die Ausreise in EU-Länder ist die Passmarke nicht notwendig.

Für die Ausreise in gewisse Länder ist neben dem Reisepass auch noch ein Einreisevisum des betreffenden Landes notwendig.

Nähere Informationen zu Visum, Zoll- und Impfvorschriften erhalten Sie in ihrem Reisebüro.

Informationen für Reisen in die USA unter http://questure.poliziadistato.it/Bolzano.nsf

Für weitere Informationen:

Karin Gruber

Tel.: 0473 567744

Fax: 0473 567777

E-Mail: karin.gruber@gemeinde-lana.bz.it

Julia Knoll

Tel.: 0473 567743

Fax: 0473 567777

E-Mail: julia.knoll@gemeinde-lana.bz.it

Margarethe Rubin Mairhofer

Tel.: 0473-567743

Fax: 0473-567777

E-Mail: margarethe.rubin@gemeinde-lana.bz.it

Christine Strobl

Tel.: 0473 567741

Fax: 0473 567777

E-Mail: christine.strobl@gemeinde-lana.bz.it

Nützliche Formulare:

Word Dokunent MELDEAMT: Eintragung von Minderjährigen mit Foto im Reisepass ... (21.00 KB)

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