Kinder unter 15 Jahren, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben, wird auf Antrag der Eltern ein sogenannter Kinderausweis (meldeamtlicher Geburtsschein) ausgestellt. Dieser gilt als Erkennungsausweis und hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Für die Ausstellung ist ein Foto notwendig.
Damit der Kinderausweis auch für die Ausreise gültig ist, müssen beide Eltern bei der Beantragung ihre Zustimmung erteilen. Kinder unter 10 Jahren dürfen nur in Begleitung der angegebenen Person ins Ausland reisen.
Kinder über 10 Jahren dürfen auch ohne Begleitung ausreisen. Außerdem muss von der Quästur in Bozen ein entsprechender Gültigkeitsvermerk auf dem für die Ausreise gültigen Kinderausweis angebracht werden. Der Ausweis kann deshalb erst 15 Tage nach Stellung des entsprechenden Antrages abgeholt werden.
Der Kinderausweis ist für folgende EU-Länder gültig:
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Malta, Slowenien.
Andere Länder: Monaco, Kroatien, Liechtenstein, Schweiz.
Im Rahmen organisierter Reisen ist auch die Ausreise nach Tunesien und in die Türkei erlaubt.
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