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Gemeindedienste: Aufenthaltsabgabe für Zweitwohnungen

Grundlage der Aufenthaltsabgabe ist der zeitweilige Aufenthalt zu touristischen Zwecken in Wohneinheiten auf dem Gemeindegebiet von Personen, die nicht in der Gemeinde ansässig sind. Aufenthalte aus beruflichen Gründen sind von der Aufenthaltsabgabe befreit. Ebenso befreit sind ausgewanderte Personen, die im AIRE-Register der Gemeinde eingetragen sind.

Die Eigentümer, Nutznießer, Vermieter und Entleiher von Unterkünften, die im Laufe des Jahres für zeitweiligen Aufenthalt zu touristischen Zwecken verwendet werden, sind verpflichtet dies der Gemeinde zu melden und die entsprechende Abgabe zu entrichten. Hotels, Pensionen und private Zimmervermieter sind von der Aufenthaltsabgabe ausgenommen.

In der Meldung sind die Merkmale der Wohneinheit anzugeben, welche dann mit Beschluß des Gemeindeausschusses je nach Standort, Ausstattung und Beschaffenheit in eine von vier möglichen Kategorien eingestuft wird. Gegen die Einstufung kann Berufung beim Landesausschuß eingereicht werden.

Die Meldung ist bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres zu machen und gilt auch für die folgenden Jahre, sofern der Gemeinde keine Änderungen mitgeteilt werden. Dies gilt auch für Verbesserungen, die sich auf die Einstufung der Wohneinheiten auswirken.

Die Aufenthaltsabgabe ist jährlich zu entrichten und setzt sich aus einer auf die Kategorie bezogenen Grundabgabe und einer nach Kategorie und nutzbarerer Fläche bemessenen Zusatzabgabe zusammen. Die Aufenthaltsabgabe ist unabhängig von der Anzahl der Personen und Nächtigungen zu entrichten.

Tarife der Kategorien

I. Kategorie
Grundabgabe: 135,57 Euro
Zusatzabgabe:
von 0 m² bis 80 m² = 0,484 Euro
von 0 m² bis 150 m² = 0,677 Euro
von 0 m² bis über 150 m² = 0,968 Euro

II. Kategorie
Grundabgabe: 77,47 Euro
Zusatzabgabe:
von 0 m² bis 80 m² = 0,387 Euro
von 0 m² bis 150 m² = 0,581 Euro
von 0 m² bis über 150 m² = 0,775 Euro

III. Kategorie
Grundabgabe: 38,73 Euro
Zusatzabgabe:
von 0 m² bis 80 m² = 0,290 Euro
von 0 m² bis 150 m² = 0,484 Euro
von 0 m² bis über 150 m² = 0,677 Euro

IV. Kategorie
Grundabgabe: 29,05 Euro
Zusatzabgabe:
von 0 m² bis 80 m² = 0,242 Euro
von 0 m² bis 150 m² = 0,387 Euro
von 0 m² bis über 150 m² = 0,581 Euro

Für weitere Informationen:

Evy Gruber

Tel.: 0473 567732

Fax: 0473 567777

E-Mail: evi.gruber@gemeinde-lana.bz.it

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