Die Überlassung von Gebäuden oder Teilen derselben (Verkauf, Miete, Schenkung, Pacht usw.) für einen Zeitraum von mehr als einem Monat ist meldepflichtig. Als Gebäude ist jedes Bauwerk zu verstehen, auch wenn es nicht zu Wohnzwecken benützt werden kann oder gar unbewohnbar ist oder sich im Rohzustand befindet.
Für die Meldung ist ein eigens dafür vorgesehenes Formblatt in zweifacher Ausfertigung auszufüllen und innerhalb 48 Stunden nach Übergabe der betreffenden Lokale im Lizenzamt, Rathaus, Parterre, Zimmer Nr. 03, abzugeben oder mittels Einschreibebrief zu übermitteln.
Das Meldeblatt muss folgende Angaben enthalten:
- die Personalien des Überlassers der Liegenschaft
- die Personalien des Übernehmers der Liegenschaft
- Datum und Zweck der Überlassung
- genaue Lage der Liegenschaft
LIZENZAMT: Meldeblatt für die Überlassung von Gebäuden (60.50 KB)



