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Gemeindedienste: Müllentsorgungsgebühr

Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 35 vom 27.10.2003 wurde der Tarif der Müllentsorgungsgebühr ab dem Jahr 2004 wie folgt festgesetzt:

Haushalte
1. Grundgebühr
8,14 Euro pro Person und Jahr
Die Grundgebühr ist unabhängig von der produzierten Müllmenge und wird wie folgt berechnet:
- pro Person laut meldeamtlicher Situation (bis max. 4 Personen pro Familie)
- Zweitwohnungen: pauschal 2 Personen pro Wohnung

2. Mengenabhängige Gebühr
0,0432 Euro pro Liter Restmüll
Die mengenabhängige Gebühr wird aufgrund der effektiven Entleerungen berechnet. Zur Vermeidung von illegaler Müllentsorgung wird eine Mindestmüllmenge in Höhe von 240 Liter pro Person und Jahr zwingend berechnet (= Euro 10,37). Die Personenzahl wird wie oben errechnet.

3. Aufschläge
Auf den Gesamtbetrag wird die Mehrwertsteuer in Höhe von 10% berechnet.

Andere Nutzer - Betriebe
1. Grundgebühr
Die Grundgebühr wird den einzelnen Kategorien im Verhältnis zu den effektiven Entleerungen des Vorjahres zugeordnet. Die Grundgebühr ist für alle Teilnehmer der jeweiligen Kategorie gleich.

Grundgebühr andere Nutzer
1. Kat. bis zu 5.000 Liter/ ¤ 33,00.-
2. Kat. bis zu 10.000 Liter/ ¤ 66,00.-
3. Kat.bis zu  20.000 Liter/ ¤ 132,00.-
4. Kat. bis zu 40.000 Liter/¤ 264,00.-
5. Kat. bis zu 80.000 Liter/¤ 528,00.-
6. Kat. bis zu160.000 Liter/ ¤ 1.056,00.-
7. Kat. bis zu 320.000 Liter/¤ 2112,00.-

2. Mengenabhängige Gebühr
0,0432 Euro pro Liter Restmüll
Die mengenabhängige Gebühr wird aufgrund der effektiven Entleerungen berechnet. Es wird keine Mindestenleerungsgebühr berechnet.

3. Aufschläge
Auf den Gesamtbetrag wird die Mehrwertsteuer in Höhe von 10% berechnet.

Reduzierungen
Es können folgende Sonderermäßigungen gewährt werden:

  • Wohneinheiten, die von Personen besetzt sind, welche auf fremde Hilfe angewiesen und im Besonderen an körperlichen Gebrechen (Inkontinenz) leiden, bei denen sich, infolge dieses Umstandes eine größere Abfallmenge ergibt (z.B. an Windeln), genießen eine Tarifermäßigung im Ausmaß von 100% auf die Entleerungen welche über den Mindestentleerungen liegen. Um diese Ermäßigung in Anspruch nehmen zu können muss jedes Jahr ein ärztliches Zeugnis im Steueramt der Gemeinde Lana abgegeben werden.
  • Familien mit Kindern im Alter zwischen 0 und 2 Jahre, bei welchen nachgewiesenermaßen eine größere Abfallmenge anfällt (z.B. Windeln), erhalten eine Ermäßigung auf die Entleerungen im Ausmaß von 100%, welche über den Mindestentleerungen liegen.

Einmal im Jahr erhalten Sie die Zahlungsaufforderung betreffend die Müllentsorgungsgebühr für das vorhergehende (Entleerungen) und das laufende Jahr (Grundgebühr und Mindestentleerungen), sowie eine Aufstellung der Entleerungen bzw. die genaue Berechnung der Gebühr.

Der geschuldete Betrag kann in zwei Raten direkt beim Konzessionsinhaber für den Steuereinhebungsdienst Südt. Sparkasse AG, über die Post und bei allen anderen Bankinstituten bezahlt werden.

An- und Abmeldung

Anmeldung:
Personen, welche von einer anderen Gemeinde kommend ihren Wohnsitz in die Gemeinde Lana verlegen möchten, müssen im Steueramt ein Anmeldeformular ausfüllen und einen Kübel beantragen. Für den Müllcontainer mit Schloss ist ein einmaliger Beitrag von Euro 31,61 zu bezahlen.

Auch Personen, welche ihren Wohnsitz nicht verlegen möchten, aber in der Gemeinde Lana eine Wohnfläche nutzen müssen sich im Steueramt anmelden. In diesem Fall gilt diese Wohnung als Zweitwohnung.

Findet lediglich ein Umzug innerhalb des Gemeindegebietes statt, d.h. nur Adressenänderung, so muss auch dies im Steueramt der Gemeinde gemeldet werden und der Müllcontainer kann mitgenommen werden.

Spesenbeitrag für die Schließvorrichtung am Restmüllbehälter ¤ 31,61.- pro Müllbehälter einzuzahlen beim: Schatzamtsdienst der Marktgemeinde Lana – Raiffeisenkasse Lana K/K Nr. 64.92.0999 – ABI 08115 – CAB 58490

Der Restmüllkübel kann bei Vorlage der Einzahlungsquittung im Steueramt der Gemeinde Lana abgeholt werden.

Abmeldung:
Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde muss beim Steueramt der Gemeinde Lana eine Abmeldung erfolgen und der Müllcontainer samt Schlüssel zurückerstattet werden.

Für weitere Informationen:

Melanie Roncador

Tel.: 0473 567731

Fax: 0473-567777

E-Mail: melanie.roncador@gemeinde-lana.bz.it

Nützliche Formulare:

Word Dokunent MÜLL: Ansuchen um Tarifermäßigung bei der Müllentsorgungsgebühr (35.00 KB)

Word Dokunent Müll: An-/Abmeldung Müllentsorgungsgebühr (34.50 KB)

Word Dokunent MÜLL: Schadstoffsammlung (22.50 KB)

Word Dokunent MÜLL: Verordnung über die Anwendung der Gebühr für die Bewirts... (147.00 KB)

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